Landesregierung lehnt Ausweitung der Finanzkontrollen durch Europäische Union ab
Nachricht vom 21.Juni 2000
Die Thüringer Landesregierung lehnt eine Ausweitung der Finanzkontrollen bei den Bundesländern durch die Europäische Union ab. Es dürfe bei der gegenwärtig diskutierten EU-Strukturreform in diesem Bereich keine Veränderungen geben. Die Länder wollten sich «nicht gängeln lassen», betonte Gnauck. So dürften die Subventionszahlungen im Bereich Kultur oder für soziale Leistungen der Bundesländer nicht von der EU kontrolliert werden. Dies würde dazu führen, dass allein Thüringen rund 20 Finanzkontrolleure einstellen müsste. Das Kabinett habe deshalb beschlossen, eine Initiative der bayerischen Landesregierung zu unterstützen. Damit solle geklärt werden, wofür die EU zuständig sei und wofür nicht. Die Bundesländer sollten sich für die Beibehaltung der Dezentralisierung einsetzen. Gnauck rechnete damit, dass die Ländervertreter eine stärkeren Kontrolle durch Brüssel im Bundesrat einstimmig ablehnen werden. Der Bundesrat soll bereits am 14. Juli über die Position zur gegenwärtig diskutieren EU-Grundrechte-Charta befinden, sagte Gnauck. Bereits im September sollte dann die Arbeit an dem Entwurf der Grundrechte-Charta durch den Konvent in Brüssel abgeschlossen werden, damit der Europäische Rat in der Lage sei, die Charta nach einer Ausarbeitungszeit von nur einem Jahr zu beschließen. Das Thüringer Kabinett hatte beschlossen, dass der Grundrechtescharta eine Präambel voran gestellt werden sollte. Außerdem sollten die Länder keine neuen Zuständigkeiten und keine neue Aufgaben übertragen bekommen. Es müsse geklärt werden, dass einzelne Punkte der Grundrechte-Charta, wie das Recht auf Arbeit, von EU-Bürgern nicht einklagbar seien. tfk/tuf
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