Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld
Nachricht vom 05.Oktober 2021
Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurz-arbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Mit dem erleichterten Zugang haben Betriebe Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeit nutzen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet „Die Kurzarbeit hat in Mittelthüringen Tausendfach Beschäftigung gesichert. Wenn die Unternehmen den Arbeitsausfall nutzen und in die Qualifikation ihrer Beschäftigten investieren, können wir sie finanziell zusätzlich unterstützen,“ rät Irena Michel, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt.
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