Gericht sieht Gymnasien-Bevorzugung von "Stadtkindern" rechtens
Nachricht vom 07.August 2013
Weimarer Gymnasien dürfen bei großer Nachfrage aus der Stadt Bewerbungen aus dem Landkreis ablehnen. Die entsprechenden Festlegungen im Thüringer Schulgesetz hat jetzt das Verwaltungsgericht Weimar rechtskräftig bestätigt. Abgewiesen wurde eine Klage von Eltern aus dem Weimarer Land, die ihr Kind auf das Weimarer Goethegymnasium schicken wollten. Laut Urteil müssen die Schulträger nur so viele Plätze einplanen, wie sich aus den Schülerzahlen in ihrem Zuständigkeitsbereich ergeben. Sie sind nicht verpflichtet, darüber hinaus auch Plätze für auswärtige Schüler vorzuhalten. Danach sei die Schulleitung des Goethegymnasiums berechtigt gewesen, die 84 zur Verfügung stehenden Plätze in der 5. Klasse allein an "Stadtkinder" zu vergeben. (wk)
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