Bewährungsstrafen für Buntmetalldiebe
Nachricht vom 05.Dezember 2008
Zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Weimar gestern einen 29jährigen Mann, der aus den Anlagen der Deutschen Bahn AG Buntmetall gestohlen hatte. Zusätzlich muss der Dieb 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 62jährige Mittäter bekam sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und wurde zu einer Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation verpflichtet. - Darüber hinaus haben die beiden Verurteilten die Kosten des Verfahrens zu tragen und müssen mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG rechnen. (srk)
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