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Verfassungsgericht erklärt geltende Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Nachricht vom 09.Dezember 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die geltende Regelung zur Pendlerpauschale als verfassungswidrig erklärt. Die umstrittene Neuregelung war im Januar 2007 in Kraft getreten. Danach konnten die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Das Gericht erklärte heute die Streichung der Pauschale durch den Gesetzgeber als ungültig, da es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoße.- Bis zu einer Neuregelung durch die Bundesregierung tritt nun wieder die alte Pauschale in Kraft. Damit können Fahrten zum Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer abgerechnet werden. (pn)


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