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Gefahrenhunde-Verordnung in Thüringen bereits in Kraft

Nachricht vom 27.Juni 2000

In Thüringen regelt seit kurzem eine Gefahrenhunde-Verordnung die Haltung von Kampfhunden. Diese Verordnung sei seit dem 17. April in Kraft, sagte Innenministeriums-Sprecher Bernd Edelmann am Montag in Erfurt der Nachrichtenagentur ddp. In der Verwaltungsvorschrift sei geregelt, welche Auflagen die Halter von bestimmten Zuchthunderassen zu erfüllen haben. Dazu gehören neben Regelungen zur Zucht und zur Haltung der Tiere auch Vorschriften für deren Abrichtung. Außerdem kann die Haltung gefährlicher Hunde verboten werden oder der Eigentümer zur Abgabe des Hundes gezwungen werden. Im Zweifelsfall müsse ein Sachverständiger darüber entscheiden, ob der Hund weiterhin bei seinem Halter verbleiben dürfe. Auf einem Hamburger Schulhof hatten gestern zwei Kampfhunde einen 6jährigen Jungen todgebissen. Nun wird bundesweit über ein Verbot von Kampfhunden diskutiert. Bisher obliegt es den einzelnen Bundesländern, die Haltung von Kampfhunden zu regeln und zu überprüfen. Thüringen ist mit der Gefahrenhunde-Verordnung gegenüber anderen Bundesländern am weitesten fortgeschritten.


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