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Landesregierung stellt Bedingungen für Mietpreisbremse

Nachricht vom 26.Mai 2015

Bevor in Weimar die sogenannte Mietpreisbremse wirken kann, muß es erst einen "qualifizierten Mietspiegel" geben. Das hat jetzt die Landesregierung zur Bedingung gemacht. Die Stadt müsse einen "gerichtsfesten" Mietspiegel haben, wenn dort am 1. Juli die Rechtsverordnung in Kraft treten soll, sagte Infrastrukturministerin Birgit Keller dem MDR. Nach dem Urteil eines Amtsgerichts in Berlin sei zum Beispiel der aktuelle Mietspiegel der Hauptstadt rechtswidrig, weil die ortsüblichen Vergleichsmieten nicht nach einem anerkannten wissenschaftlichen Verfahren ermittelt worden seien. - Daß es in Weimar noch in diesem Jahr einen solchen "qualifizierten Mietspiegel" geben soll, war in diesem März beschlossen worden. Die Kosten von geschätzten 50-tausend Euro wollen sich die Stadt mit dem Mieterbund, dem Verband der Haus-und Grundeigentümer sowie großen Vermietern wie Wohnstätte oder Wohnungsgenossenschaft teilen. Die 20-tausend Euro, mit denen die Stadt dabei sein will, bedürfen allerdings noch der Haushaltsgenehmigung. - Die Mietpreisbremse in ihren Städten anwenden zu dürfen, haben in Thüringen die Oberbürgermeister aus Erfurt, Jena und Weimar beantragt. Damit sollen die Wohnungsmieten bei Neubezug höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. (wk)


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