RadioLivestream Radio LOTTE Blog Radio LOTTE Mediathek Radio LOTTE Newsfeed Radio LOTTE bei Facebook
 
Jetzt im Radio

Samstag, der 21.Juni, 03:38 Uhr

seit 00:00 Uhr
Nächste Sendung ab 00:00 Uhr

Oberverwaltungsgericht erlaubt Neonazi-Kundgebung in Suhl

Nachricht vom 17.August 2015

Der für den Abend in Suhl geplante Neonazi-Aufmarsch darf unter Auflagen statfinden. Das hat heute das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar entschieden. Der Aufzug muß aber weiter entfernt von der Flüchtlings-Erstaufnahmestelle in Suhl stattfinden als geplant. Die Neonazi-Kundgebung war von der Stadt Suhl wegen Sicherheitsbedenken komplett verboten worden. Dagegen hatten die Anmelder beim Verwaltungsgericht Meiningen geklagt, das den Aufmarsch unter Auflagen erlaubte. Die daraufhin von der Stadt Suhl beim Oberverwaltungsgericht Weimar eingelegte Beschwerde wurde nun abgewiesen. Um die Entscheidung sei von beiden Seiten über mehrere Stunden gerungen worden, heißt es. (wk)


Weitere Nachrichten vom Tage

Nachrichtenarchiv

August 2015

MoDiMiDoFrSaSo
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
15
16
22
23
29
30

Suche

Sortieren nach
   
   

Förderer

Kunstfest 2016 Ehringsdorfer Adapoe Sound dottr. Brings auf den Punkt!