Oberverwaltungsgericht erlaubt Neonazi-Kundgebung in Suhl
Nachricht vom 17.August 2015
Der für den Abend in Suhl geplante Neonazi-Aufmarsch darf unter Auflagen statfinden. Das hat heute das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar entschieden. Der Aufzug muß aber weiter entfernt von der Flüchtlings-Erstaufnahmestelle in Suhl stattfinden als geplant. Die Neonazi-Kundgebung war von der Stadt Suhl wegen Sicherheitsbedenken komplett verboten worden. Dagegen hatten die Anmelder beim Verwaltungsgericht Meiningen geklagt, das den Aufmarsch unter Auflagen erlaubte. Die daraufhin von der Stadt Suhl beim Oberverwaltungsgericht Weimar eingelegte Beschwerde wurde nun abgewiesen. Um die Entscheidung sei von beiden Seiten über mehrere Stunden gerungen worden, heißt es. (wk)
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