(06.45) Keine pauschale Übernahme der Schulbeförderungskosten in der Pandemie
Nachricht vom 24.Februar 2021
Die Stadtverwaltung Weimar informiert über die Kostenübernahme der Schulbeförderung zu Pandemiezeiten. Die Kosten für die Schulbeförderung werden nur dann erstattet, wenn der Weg zur Schule tatsächlich zurück gelegt wurde. Dies gilt für Farscheine aller Art. Auch die Kosten für Monatskarten im Abo können nur teilweise erstattet werden. Eine Bestätigung des Schulbesuches ist hier erforderlich. Die Stadverwaltung weist darauf hin, dass Abonements von Monatskarten bis zum 10. des Monats für den kommenden Monat gekündigt werden können. (cw)
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