(07.45) Verfassungsgericht prüft "Anti-Impfzwang-Volksbegehren"
Nachricht vom 06.Dezember 2022
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof prüft aktuelle das Volksbegehren der "Anti-Impfzwang-Initiative". Die Landesregierung beantragte am Montag die Feststellung der Unzulässigkeit des Begehrens, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Initiatoren fordern, dass in die Landesverfassung ein Passus aufgenommen wird, wonach niemand "direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden" darf. Die Landesregierung betrachtet das Volksbegehren als nicht zulässig, da nicht die Länder für die angestrebte Verfassungsänderung zuständig seien, sonder der Bund. Die Veranwortlichen des Begehrens und der Landtag können nun Stellung beziehen. Im kommenden Jahr wird der Verfasungsgerichtshof über den Antrag der Landesregierung entscheiden. (mt)
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