(08.45) Förderverein scheitert mit Eilantrag
Nachricht vom 20.Dezember 2022
Der Förderverein Buchenwald e.V. hat keinen Anspruch darauf künftig auf dem Gelände der Gedenkstätte Führungen anzubieten. Ein Eilantrag des Vereins wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Grund für den Antrag war das durch die Buchenwald-Gedenkstätte ausgesprochene Verbot Führungen auf dem Gelände durchzuführen. Die Stiftung der Einrichtung beabsichtigt, sie selbst vorzunehmen. Wie das Gericht schildert, konnte der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet werden, da die Vereinbarung zwischen Förderverein und Stiftung privatrechtlicher Natur sei. (mt)
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