(07.45) Entwicklung im Haus der Frau von Stein-Prozess
Nachricht vom 17.Juni 2024
Im Prozess um das Haus der Frau von Stein zeichnet sich eine deutliche Entwicklung ab. Mehreren Medienberichte zufolge sprach am vergangenen Freitag das Landgericht Erfurt der Stadt Weimar das Rückkaufsrecht für das Gebäude zu. Gegen den Angeklagte sei zunächst nur ein Versäumnisurteil ausgesprochen worden. Dernach müsse der spanische Eigentümer nun das Haus räumen und der Stadt übergeben. Gegen das Urteil könne jedoch Einspruch erhoben werden, heißt es. OB Peter Kleine geht davon aus, dass es dazu kommen wird. Wie hoch der Rückkaufswert ausfallen würde, sei derzeit noch unklar. Laut eines Gutachtens liege er bei mehreren hunderttausend Euros. Den Streit um das Gebäude hatte die Stadt erneut vor Gericht gebracht, nachdem das gütliche Verfahren wegen monatelanger Hinhalte-Taktik der Eigentümerin gescheitert war. Dabei handelt es sich um die "Museum-Haus-der-Frau-von-Stein-GmbH" mit Investor Joan Bofill als Generalbevollmächtigten. (mt)
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