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(07.45) Weimarer Verfassungsrichter erklären Corona-Ausgangssperren für unrechtmäßig

Nachricht vom 27.Juni 2024

Der Landes-Verfassungsgerichtshof hat gestern in Weimar entschieden, dass die nächtliche Corona-Ausgangssperre für Ungeimpfte in Thüringen verfassungswidrig war. Die Ausgangssperre habe gravierend in Grundrechte eingegriffen, so das Urteil. Diese Corona-Verordnung sei auch von der Landesregierung nicht ausreichend begründet gewesen. Den Großteil der sonstigen Regeln bewerte das Gericht allerdings als rechtmäßig. Geklagt hatte die AfD-Landtagsfraktion. Sie wollte feststellen lassen, dass auch viele weitere Vorschriften der Corona-Verordnung vom Januar 2022 Unrecht gewesen waren. Diesen Punkt des Antrags verwarfen die Weimarer Richter aber als unzulässig. (wk)


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