Althaus droht Klage wegen fahrlässiger Tötung
Nachricht vom 12.Januar 2009
Nach Medienberichten muss Ministerpräsident Dieter Althaus mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Schadenersatzforderungen rechnen. Der Politiker soll Schmerzensgeld zahlen. Das teilte der Anwalt des Ehemanns der am Neujahrstag nach einem Zusammenprall mit Althaus tödlich verletzten Slowakin mit. Der Sprecher der ermittelnden österreichischen Staatsanwaltschaft wollte dies nicht bestätigen. Ob es zum Prozess komme, werde erst entschieden, wenn die Gutachten von zwei Sachverständigen vorliegen. - Nach der Verlegung an die Uni-Klinik in Jena haben die Ärzte ein striktes Besuchsverbot für Althaus verhängt. Dies galt auch für einen möglichen Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich am Wochenende zur CDU-Vorstandsklausur im nahegelegenen Erfurt aufhielt. Experten werteten das Verbot als ungewöhnlich. (ddp/srk)
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