Nachricht vom 13.Januar 2009
Die SPD-Landtagsfraktion hat beim Verfassungsgerichtshof in Weimar eine Klage gegen das Polizei-Organisationsgesetz eingereicht. Die Fraktion moniert in ihrer Klage, daß das Parlament bei einem wesentlichen Aspekt der Polizeireform kein Mitspracherecht mehr habe. Das betreffe die Anzahl und die Standorte der Polizeidirektionen. (ddp/srk)
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