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Nachricht vom 20.Januar 2009

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt heute über E-Mails von Gewerkschaften an dienstliche Adressen von Arbeitnehmern. Die Richter müssen dabei die Frage klären, ob Gewerkschaften für ihre Zwecke die betrieblichen Postfächer ohne vorheriges Einverständnis des Arbeitgebers nutzen dürfen. Dem Ersten Senat liegt eine Klage gegen die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor. Sie hatte an die Mitarbeiter einer hessischen Informatikfirma unaufgefordert Mails gesandt, in denen sie den gewerkschaftlichen Standpunkt zu angekündigten Standortschließungen erläuterte. (dpa/srk)


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