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Nachricht vom 04.September 2009

Das Verwaltungsgericht in Weimar hat jetzt die von Thüringer Studierenden verlangte Verwaltungsgebühr für rechtmäßig erklärt. Die Klage eines Studenten aus Ilmenau ist gestern nach mündlicher Verhandlung abgewiesen worden. Der Abgabenpflichtige könne eindeutig erkennen, für welche Leistung die Abgabe erhoben wird und welche Zwecke der Gesetzgeber verfolge. Das gehe aus dem Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz hervor, so die Begründung des Gerichts. - Der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester wird seit Herbst 2007 erhoben und hat immer wieder zu Studentenprotesten geführt. (wk)


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