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Dah Abeid muß Gefängnisstrafe absitzen

Nachricht vom 25.August 2015

Weimars Menschenrechtspreisträger von 2011, Biram Dah Abeid, muß seine zweijährige Gefängnisstrafe absitzen. Das hat jetzt nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker ein Berufungsgericht in Mauretanien entschieden. Der Prozess habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, da könne von einem fairen Gerichtsverfahren keine Rede sein, heißt es. - Biram Dah Abeid war im November vergangenen Jahres bei einer Protestaktion gegen Sklaverei und Landraub zusammen mit sieben weiteren Aktiven verhaftet worden. Biram und ein Mitstreiter wurden wegen "Rebellion" zu zwei Jahre Haft verurteilt. Sie hatten einen nicht genehmigten Demonstrationszug angeführt. Alle Proteste gegen das Urteil fanden bei der Regierung von Mauretanien kein Gehör. Weimars Menschenrechtspreisträger freizulassen, hatten neben Oberbürgermeister Stefan Wolf die Gesellschaft für bedrohte Völker, das deutsche Außenministerium, die Vereinten Nationen, Frankreich, die USA und viele weitere Nationen und Organisationen gefordert. (wk)


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