Stadtverwaltung Erfurt lehnt Bürgerbegehren der AfD ab
Nachricht vom 26.Juli 2016
Ein von der Thüringer AfD geplantes Bürgerbegehren gegen einen Moscheebau in Erfurt, ist von der Erfurter Stadtverwaltung für unzulässig erklärt worden. Der Antrag würde unter anderem gesetzeswidrige Ziele verfolgen. So widerspräche er dem Bauplanungsrecht, so die Stadtverwaltung in ihrer Begründung der Ablehnung. Einzelne Nutzungen dürften nur dann ausgeschlossen werden, wenn dies städtebaulich gerechtfertigt sei, so die Begründung weiter. Ein Bebauungsplan, der ohne städtebauliches Konzept der bloßen Verhinderung eines Vorhabens diene, sei unzulässig und gesetzeswidrig. Der Bauvorantrag wurde von der als gemäßigt geltenden islamischen Ahmadiyya-Gemeinde gestellt. Der Moscheeneubau soll im Gewerbegebiet in der Nähe des Technischen Hilfswerkes, am Rand des Stadtteils Erfurt-Marbach entstehen. Der Neubau soll 450.000 Euro kosten und die Größe eines Zweifamilienhauses haben. Die Afd bezeichnete das Bauvorhaben als "Landnahme", und die Ahmadiyya-Gemeinde als "Wolf im Schafspelz", hinter deren, Zitat; "Lippenbekenntnissen zu einem friedlichen Islam eine fundamentalistische Ideologie" stecke. Die anderen im Thüringer Landtag vertretenen Parteien, verwiesen hingegen auf die im Grundgesetz garanierte Religionsfreiheit. Auch die Erfurter Stadtverwaltung hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Errichtung religiöser Gebäude rechtlich privilegiert sei - egal, ob es sich dabei um Kirchen, Synagogen oder Moscheen handele. Die AfD wolle weiterhin das Bauvorhaben verhindern, etwa mit einer Neuformulierung des Begehrens oder einer möglichen Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens.
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