(08.45) Urteil im Jungsturm-Prozess gefallen
Nachricht vom 26.Februar 2021
Im Jungsturm-Prozess ist gestern ein Urteil gefallen. Drei der vier Angeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt. Das geht aus mehreren Medienberichten hervor. Die Gruppe wurde durch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Gera als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Begehen von Straftaten sei ihr Ziel gewesen. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft beim "Jungsturm" sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch sollen die Angeklagten nun jeweils für zwei Jahre und vier Monate beziehungsweise zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Der vierte Angeklagte erhielt auf Bewährung eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Laut des vorsitzenden Richters verbinde die Mitglieder ihre Faszination für Gewalt und ihre rechtsextreme Gesinnung. Letzteres spiele jedoch für das Urteil keine Rolle. Als erwiesen sah es das Gericht an, dass sich die vier Männer zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen trafen und FCC-Fans überfielen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mt)
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