Veterinäramt warnt vor Selbstjustiz bei Waschbärplage
Nachricht vom 07.M�rz 2025
Waschbären dürfen von Privatpersonen weder getötet noch lebend gefangen werden. Auch werde der Stadtjäger nicht kommen, um Tiere auf privaten Grundstücken zu fangen, zu verbringen und zu töten. Das hat jetzt noch einmal das Veterinäramt nach einer entsprechenden Anfrage im Stadtrat klargestellt. Die Ende letzten Jahres im Internet eingerichtete Petz-Seite diene lediglich der statistische Erfassung des Aufkommens, so das Amt. Demnach sollten dort Waschbär-Sichtungen gemeldet werden, dies sei aber keine Handlungsaufforderung an die Stadt. Der "Stadtjäger" werde beauftragt, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, fügt das Amt an. Die bloße Anwesenheit von Waschbären stelle keine solche Gefahr dar. wk
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