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Weimar-Nachrichten vom 29. Juli 2015
Duldung für Flüchtlinge in Ausbildung
Bereits abgelehnte Asylbewerber können im Freistaat zur Durchführung einer Berufsausbildung eine Duldung erhalten.
Das sieht ein entsprechender Erlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vor, der an die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte ging. Er greift einer gleichgerichteten Regelung im Aufenthaltsgesetz des Bundes vor, die demnächst in Kraft treten soll. Die Duldung wird zunächst für ein Jahr erteilt und verlängert, wenn das erste Ausbildungsjahr erfolgreich beendet wurde. Damit können die Fähigkeiten und das Engagement junger Menschen aus anderen Ländern besser genutzt werden. Zudem wird dem Bedarf der Wirtschaft an Auszubildenden entgegen gekommen. Im September vorigen Jahres standen in Thüringen knapp 13 300 Lehrstellen nur rund 11 300 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Für die Unternehmen ist die Rechtssicherheit eine wichtige Voraussetzung, um Ausbildungsverhältnis zu schließen.