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Kommunalabgabengesetz soll geändert werden

Nachricht vom 17.Juli 2013

Die Thüringer Kommunen sollen fehlerhafte Abgabensatzungen künftig nicht mehr unbegrenzt rückwirkend nachbessern können. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz werde entsprechend geändert, teilte jetzt das Innenministerium mit. Die Änderungsfrist soll nun auf zwölf Jahre beschränkt werden und ab 2021 gelten. Bis dahin greift eine Übergangsregelung von 30 Jahren. (jm)


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