Nachricht vom 11.Dezember 2008
Das Rauchverbot in Thüringer Spielhallen ist nach einem aktuellen Urteil zwar verfassungswidrig, bleibt aber zunächst noch in Kraft. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Weimar. Der Landtag habe bis August 2009 Zeit für eine Neuregelung, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch zu einer Entscheidung vom 5. Dezember. - Das Rauchverbots-Gesetz benachteilige nach Auffassung der Verfassungsrichter Spielhallen. Denn im Gegensatz zu Gaststätten dürften sie laut Gesetz keine Raucher-Räume einrichten. (srk)
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