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Nachricht vom 12.Dezember 2008

Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat das Urteil des Bundesverwaltungegerichts zur Erhaltung der Kirchen begrüßt. Das Gericht hatte entschieden, dass sich Kommunen in den Neuen Ländern künftig nicht mehr finanziell an der Erhaltung der Kirchen beteiligen müssen. Im konkreten Fall hatte die evangelische Kirche in Thüringen gegen die Stadt Hildburghausen geklagt, die sich nicht an den Sanierungskosten einer Kirche beteiligen wollte. Nach Meinung der Kirche sind durch das Urteil viele denkmalgeschützte Kirchen in Thüringen vom Verfall bedroht. Die Landeskirche prüft nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. (dpa/srk)


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