Nachricht vom 12.Dezember 2008
Wenn Studenten ihren Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester nicht zahlen, werden sie künftig vom Studium ausgeschlossen. Mit dieser Regelung im Hochschulzulassungsgesetz hat der Thüringer Landtag mit CDU-Mehrheit jetzt eine Gesetzeslücke geschlossen. Bei der Einführung der Beiträge war vergessen worden, eine Sanktion festzuschreiben. Deshalb mussten die Universitäten den Studenten-Boykott der Zahlung widerstandslos hinnehmen. Im Sommer hatte die Regierung versucht, die Regelung ins Bibliotheksgesetz zu schreiben und auf diese Weise schnell umzusetzen. Nach Kritik nahm sie jedoch Abstand davon. (dpa/srk)
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