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Nachricht vom 19.Dezember 2008

Der Thüringische Verfassungsgerichtshof in Weimar entscheidet heute vormittag über eine Klage zum Fragerecht von Landtagsabgeordneten. Der SPD-Parlamentarier Heiko Gentzel hatte kritisiert, dass das Innenministerium im Frühjahr 2007 drei Fragen von ihm zur Polizeireform »Optopol« nicht beantwortet hatte. Damit seien Rechte von Abgeordneten verletzt worden. Das Ministerium hatte argumentiert, dass die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Nach Ansicht Gentzels haben Abgeordnete aber auch ein Recht auf Information zu Zwischenständen. Er hatte unter anderem Daten zu Investitionsbedarf an Gebäuden und zur Personalentwicklung erfragt. (dpa/srk)


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