Verfassungsgerichtshof stützt Fragerecht der Abgeordneten
Nachricht vom 19.Dezember 2008
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute das Urteil in dem Organ-Streitverfahren des Landtagsabgeordneten Heiko Gentzel gegen die Thüringer Landesregierung verkündet. Das Gericht hat entschieden, dass die Landesregierung das in der Thüringer Verfassung verankerte Fragerecht des Abgeordneten und ihre ebenfalls aus der Verfassung abgeleitete Antwortpflicht verletzt hat. Gemäß des Urteilsspruches war die Landesregierung nicht berechtigt, die Beantwortung der drei Kleinen Anfragen zu verweigern. (srk)
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