Landgricht weist Befangenheitsanträge im Ballstädt-Prozess ab
Nachricht vom 17.Dezember 2015
Im Prozess zum brutalen Neonazi-Überfall von Ballstädt hat gestern das Landgericht in Erfurt die Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter als unbegründet abgewiesen. Mehrere Verteidiger meinten, der Richter hätte "eine innere Haltung" gegenüber den Angeklagten, die eine unparteiische Verhandlungsführung gefährde. Über einen weiteren, später eingegangenen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden soll laut Gericht noch vor Weihnachten entschieden werden. Dieser Antrag beziehe sich auf die Erklärung, die der Richter zu den ersten Anträgen abgegeben habe, heißt es. - Der nächste Verhandlungstag ist für den 6. Januar geplant. (wk)
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