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Verfassungsgericht leht Eilantrag der AfD-Fraktion ab

Nachricht vom 21.Juni 2016

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat heute einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag abgelehnt. Die sogenannte "Alternative für Deutschland" wollte per Erlass einer einstweiligen Anordnung längere Redezeiten für die Plenarsitzungen des Thüringer Landtags von morgen bis Freitag erreichen. Der Ältestenrat des Landtages hatte beschlossen, die Redezeiten für bestimmte Tagesordnungspunkte in den kommenden drei Tagen um die Hälfte zu verkürzen - sonst könne man die Tagesordnung vor den Parlamentsferien nicht mehr vollständig bewältigen. Die Gründe des Ältestenrates wögen schwerer als die mit der Verkürzung der Redezeiten verbundenen Nachteile für die AfD, entschied das Gericht. (wk)


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