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Verfassungsgericht stellt erneut Neutralitätsverletzung im Amt fest

Nachricht vom 07.Juli 2016

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat jetzt auch Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger von den Grünen Verstoß gegen Neutralitätspflicht im Amt bescheinigt. Er dürfe als Regierungsmitglied nicht vor Kundgebungen der AfD warnen. Die Richter gaben damit einer Klage der rechtspopulistischen Partei statt, die sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien verletzt sah. - Lauinger hatte im vergangenen Herbst vor einer AfD-Demonstration in Erfurt eine Mitteilung über sein Ministerium verbreiten lassen. Darin war er unter anderem mit den Worten zitiert: "Wer den Scharfmachern hinterherläuft, macht sich auch für die Folgen der Stimmungsmache mitverantwortlich." - Vor vier Wochen erst hatten die Weimarer Richter Ministerpräsident Bodo Ramelow Neutralitätsverletzung im Amt vorgeworfen und damit einer Klage der rechtsextremen NPD stattgegeben. Ramelow forderte nach dem gestrigen Urteil eine Diskussion über Neutralitätspflicht. Wenn Kernbereiche der Verfassung bedroht seien, könne es keine Neutralität geben, so der Linke-Politiker. Es könne nicht sein, daß Regierungsmitglieder politisch ein Neutrum seien. Das helfe nicht weiter. Von den Grünen hieß es, es sei richtig und wichtig, daß die Landesregierung gegenüber rassistischer Hetze deutlich Stellung nehme. (wk)


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