Brandstifter erhalten Bewährungsstrafe
Nachricht vom 09.Oktober 2017
Die drei Jugendlichen, die vor zweieinhalb Jahren die Viehauktionshalle in Brand gesteckt haben, sind jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der damals 20-Jährige erhielt als Ideengeber und Antreiber der Tat zwei Jahre Jugendarrest auf Bewährung. Er muß neben 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit auch allein für die Gerichtskosten aufkommen. Der zur Tatzeit 18-Jährige wurde zu einem Jahr auf Bewährung und 200 Arbeitsstunden verurteilt, der damals 15-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Er muß 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Für alle drei wirkte sich strafmildernd aus, daß sie die Tat gestanden und im Prozess bei der Aufklärung mitgewirkt haben, auch daß sie seit der Brandstiftung nicht mehr straffällig geworden sind. Beurteilt wurden die Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Dabei stehe die erzieherische Wirkung im Vordergrund, hieß es vom Weimarer Jugendschöffengericht. - Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (wk)
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