Stadtrat muß neue Friedhofsgebühren noch einmal beschließen
Nachricht vom 20.Oktober 2017
Der Bau- und Umweltausschuß des Stadtrates hatte sich jetzt erneut mit der neuen Friedhofssatzung zu befassen. Die neue Gebührenordnung war bereits im vergangenen Jahr verabschiedet worden, aber nicht in Kraft getreten. Das Landesverwaltungsamt hatte bei der Prüfung Mängel in der Kalkulation festgestellt. Wie aus dem Ausschuß mitgeteilt, fallen in der jetzigen Neukalkulation die Gebührenanhebungen gemäßigter aus als mit der ursprünglichen neuen Preistabelle vorgesehen. Dernach sollten die Gebühren je nach Art und Umfang der Leistungen um 10 bis 35 Prozent angehoben werden. Noch einmal beschlossen werden soll die neue Friedhofssatzung nun vom Stadtrat am 8. November. - Die Friedhofsgebühren sind laut Thüringer Kommunalordnung alle vier Jahre neu zu kalkulieren. Die Preise sollen kostendeckend sein, dürfen aber keinen Gewinn erbringen. (wk)
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