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Gericht erlaubt MLPD Kranzniederlegung für Thälmann

Nachricht vom 16.August 2019

Vertreter der "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands", MLPD, dürfen morgen nun doch ein Thälmann-Gedenken auf dem Gelände der Buchenwald-Gedenkstätte abhalten. Wie heute nach einem erneuten Antrag der MLPD vom Verwaltungsgericht Weimar bestimmt, darf aber nur eine Kranzniederlegung an der Gedenktafel für Ernst Thälmann am ehemaligen Krematorium stattfinden. Dabei haben sich laut Gerichtsauflagen die Gedenkansprachen auf die Würdigung von Ernst Thälmann zu beschränken, parteipolitische Positionen und Inhalte aus einem Parteiprogramm dürfen nicht erwähnt werden. Ebenso dürfen Fahnen und Plakate keine parteibezogenen Inhalte aufweisen. Auch musikalische Darbietungen aller Art einschließlich des Singens von Liedern seien unzulässig, so das Gericht. (wk)


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