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Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung zu Thälmann-Kundgebung

Nachricht vom 16.August 2019

Mit der Zurückweisung des Eilantrages des "Internationalistischen Bündnisses" hat gestern das Verwaltungsgericht Weimar die Absage der Buchenwald-Gedenkstätte und den Bescheid der städtischen Versammlungsbehörde bestätigt. Demnach kann das an diesem Samstag vom Bündnis geplante Gedenken an die Ermordung des Kommunistenführers Ernst Thälmann auf dem Buchenwaldplatz an der Carl-August-Allee stattfinden. Die Kundgebung am Glockenturm auf dem Gelände der Buchenwaldgedenkstätte zu veranstalten, bleibt weiter untersagt. Das geplante Programm verstoße gegen die Pflicht zur parteipolitischen Zurückhaltung und sei dadurch der Würde der auf dem Gedenkstättengelände bestattenen Opfer abträglich, heißt es zur Begründung. Es würden Programmteile überwiegen, die von der Selbstdarstellung der Vertreter der "Marxistisch-leninistischen Partei Deutschlands" geprägt seien. - Den Anmeldern steht nun noch der Gang zum Oberverwaltungsgericht offen. Den von der Stadt vorgeschlagenen Kundgebungsort vor dem Thälmann-Denkmal Carl-August-Allee lehnt das Bündnis als "Zwangszuweisung" ab. (wk)


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