Verwaltung erinnert an Hundesteuern
Nachricht vom 07.Oktober 2019
Die Stadtverwaltung erinnnert aus gegegebenem Anlaß alle Hundehalter an ihre Steuerpflicht. Einzelne Hundefreunde würden dieser verspätet oder gar nicht nachkommen, heißt es von der Verwaltung. Dies könne Ärger und mögliche Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen. Wer sich einen Hund anschafft oder mit Hund zugezogen ist, müsse das Tier innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern anmelden. Zu zahlen sind jährlich für den Ersthund 60 Euro, für den Zweithund 72 und für den dritten und jeden weiteren Hund 84 Euro. Für Dienst-, Rettungs- oder Blindenhunde müssen keine Steuern entrichtet werden. (wk)
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