Lebensmittelamt verordnet "Drehspieß" statt "Döner"
Nachricht vom 15.Oktober 2019
Das Weimarer Lebensmittelüberwachungsamt hat jetzt eine bundesdeutsche Verordnung von vor 20 Jahren zur Bezeichnung "Döner" vollzogen. Demnach dürfen die Anbieter in Weimar ihr geschnetzeltes Fleisch nur noch in der deutschen Übersetzung "Drehspieß" nennen. Dies diene dem Schutz der Verbraucher, heißt es laut heutiger Presse vom Amt. Denn: "Döner" sei ein Qualitätsbegriff. Nach den 1998 aufgestellten "Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse" bestehe ein echter Döner nur aus Schaf-, Rind-, oder Geflügelfleisch, dem ein gewisser Anteil Hackfleisch sowie Salz, Gewürze und einige andere Zutaten beigemengt werden dürften. Sei dies nicht der Fall, dürfe das Produkt nicht "Döner", sondern müsse "Drehspieß" heißen. (wk)
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