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Sozialamt nimmt Anträge von Hochwassergeschädigten entgegen

Nachricht vom 10.Juni 2013

Weimarer, deren Haushalte oder Geschäfte Schäden durch das Hochwasser erlitten haben, können heute ab 13 Uhr bei der Stadt finanzielle Soforthilfe beantragen. Anspruch haben betroffene Privathaushalte auf je 400 Euro pro Erwachsenen und je 250 Euro pro Kind. Geschädigte Kleinunternehmen können 2.000 Euro erhalten. Auf diese Summe ist auch die Hilfe für Haushalte begrenzt. Die Richtlinien und Antragsformulare können aus dem Internet heruntergeladen werden oder sind bei der Antragsstelle zu erhalten. Das ist das Weimarer Amt für Familien und Soziales in der Schwanseestraße. Zuständig ist die Mitarbeiterin Marion Gawron. Das Geld wird überwiesen, in besonderen Fällen auch bar ausgezahlt. (wk)


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