Bürgerbegehren in Oßmannstedt möglich
Nachricht vom 18.Juli 2013
Wenn am 22. September Bundestagswahl ist, dürfen die wahlberechtigten Bürger Oßmannstedts ein Kreuzchen mehr machen, als die anderen. Sie können nämlich entscheiden, ob ihr Dorf der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße beitreten soll oder nicht. Ein entsprechendes Bürgerbegehren sei zulässig, stellte jetzt der Gemeinderat nahezu einstimmig fest. (jm)
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