Gesetzentwurf des Volksbegehrens für mehr Demokratie in Thüringen
Nachricht vom 27.April 2001
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens für mehr Demokratie in Thüringen stärkt die direkte Demokratie auf dem Boden der Thüringer Verfassung. Das sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der mit einem Gutachten für die Initiatoren des Volksbegehrens beauftragt wurde. Wie die Initiative für mehr Demokratie in Thüringen gestern mitteilte, sollen jetzt Spenden gesammelt werden. Das Geld werde für den Rechtsstreit vor dem Thüringer Verfassungsgericht benötigt. Die Landesregierung habe ihre Gutachten aus Steuermitteln finanziert, mache sie aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich, hieß es in der Mitteilung. Dem widersprach die Landesregierung. Ihr Gutachten sei der Presse Ende März vorgestellt worden. Darin werde unter anderem bemängelt, daß das Volksbegehren in das Haushaltsrecht des Parlamentes eingreife.
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