Nachricht vom 07.Januar 2010
Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die Klage eines Jagdpächters, der vor zwei Jahren einen fremden Jagdhund erschossen hat, zurückgewiesen. Er habe seine Waffe missbräuchlich verwendet, so die Begründung. Da er ein erfahrender Jäger sei, könne er den Rassehund nicht für einen wildernden gehalten haben. - Der Mann hatte in Weimar auf Rückgabe seines Jagdscheins geklagt. Der wurde ihm wegen des Vorfalls von der Behörde in Ilmenau entzogen. Der Hund war während einer Jagd im Nachbarrevier in sein Pachtgebiet vorgedrungen. Der Kläger wurde bereits vom zuständigen Amtsgericht rechtskräftig wegen der Tötung eines Hundes ohne vernünftigen Grund zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. (wk)
Weitere Nachrichten vom Tage