Nachricht vom 12.Januar 2010
Am ersten Tag im Erfurter Bandidos-Prozess hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens beantragt. In der Anklageschrift seien über Monate abgehörte Gespräche mit ihren Mandanten verwendet worden. Dies sei verfassungswidrig. Dagegen hielt die Staatsanwaltschaft, daß die aus den Telefongesprächen erlangten Erkenntnisse nicht als Beweise genutzt wurden. Die fünf in der Anklage genannten Gespräche seien nicht vertraulich und durften daher ausgewertet werden, so Oberstaatsanwalt Thomas Riebel. Überdies stellten die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, weil der Besuchern in Bandido-Kluft den Zutritt zum Gerichtssaal verweigert hatte. (wk)
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