Nachricht vom 18.Januar 2010
Im Erfurter Bandidos-Prozeß soll heute über den Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter entschieden werden. Den Antrag hatte ein Verteidiger gestellt, weil der Richter das Tragen der Vereinskluft im Saal untersagt hatte. Dutzende Anhänger der sechs Angeklagten waren zu Prozeßbeginn nicht eingelassen worden, weil sie sich weigerten, ihre Bandidos-Westen abzulegen. Der angeklagte "Präsident" mußte eine Ordnungsstrafe über 500 Euro entgegennehmen, weil er in der Kluft zur Verhandlung erschienen war. (wk)
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