Nachricht vom 20.Januar 2010
Die Landesregierung hat gestern das Nichtraucherschutzgesetz geändert. Danach soll nun auch offiziell wieder in Einraumkneipen geraucht werden dürfen. Das Lokal muß von außen als Rauchergaststätte erkennbar sein. In einem abgetrennten Nebenraum wird auch in Spielhallen das Rauchen wieder gestattet. Mit den Neuregelungen setzt das Land Vorgaben der Verfassungsgerichte um. Jetzt muß der Neufassung noch der Landtag zustimmen. (wk)
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