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Nachricht vom 28.Januar 2010

Die angekündigte Rückforderung der 20-Euro-Kindergelderhöhung von Hartz-IV-Geld-Empfängern ist womöglich rechtswidrig. Darauf hat jetzt die Stadtrat-Fraktion Neue Linke hingewiesen. Sie ruft die Betroffenen auf, gegen Erstattungs- und Rückforderungsbescheide Widerspruch einzulegen. Systemfehler bei der "Arge" dürften nicht auf den Rücken der betroffenen Familien ausgetragen werden, heißt es von der Neuen Linken. Die Stadträte der Fraktion würden dazu auch näher informieren. - Unterdesssen hat Neue-Linken-Stadtrat Thomas Hartung als Weimarer Landtagsabgeordneter einen Dringlichkeitsantrag ins Thüringer Parlament eingebracht. Die Landesregierung soll im Bundesrat durchsetzen, daß Kindergeld künftig nicht mehr bei der Hartz-IV-Grundsicherung angerechnet wird. Außerdem soll die Erhöhung der Krankenkassengebühren bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern durch die "Argen" übernommen werden. (wk)


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