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Nachricht vom 29.Januar 2010

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern den Prozeß zum Streit um den kommunalen Finanzausgleich begonnen. Geklagt haben die Stadt Gera und die Gemeinden Bad Langensalza und Straufhain gegen den Freistaat. Der Gesetzgeber habe 2008 und 2009 die Mittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellte, falsch berechnet. Damit sei die verfassungsrechtlich geschützte Garantie auf kommunale Selbstverwaltung verletzt worden. Ihnen sei kein finanzieller Spielraum für freiwillige Aufgaben verblieben. - Die Entscheidung über die Klage will das Gericht in Weimar am 18. März verkünden. (wk)


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