Verwaltungsgericht bestätigt Handschlagverweigerung
Nachricht vom 12.Februar 2015
Stadträten der rechtsextremen NPD bei der Verpflichtung für das Kommunalparlament den Handschlag zu verweigern, ist rechtens. Zu dem Urteil ist gestern das Verwaltungsgericht Gera gekommen. Der in der Thüringer Kommunalordnung vorgesehene Handschlag habe nur symbolischen Charakter. Durch den unterlassenen Händedruck erleide ein Stadtrat keinerlei rechtliche Nachteile, es ändere sich auch nichts an seinem Status, so das Gericht. - Wie auch andere SPD-Bürgermeister gab Oberbürgermeister Stefan Wolf dem Weimarer NPD-Stadtrat beim Bekenntniss zu gewissenhafter Pflichterfüllung nicht die Hand. Geklagt wegen Diskriminierung hatte jetzt aber der NPD-Vertreter des Greizer Stadtrates. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Meiningen eine entsprechende Klage des mehrfach vorbestraften NPD-Landeschefs Patrick Wieschke abgewiesen. Dem und den anderen NPD-Stadträten von Eisenach hatte die dortige Linke-Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Handschlag verweigert. (wk)
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