Verwaltungsgericht lehnt Bürgerbegehren zu Bauhausmuseum ab
Nachricht vom 16.Dezember 2015
Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die Klage der Initiative "Das Bauhaus-Museum neu denken" endgültig abgelehnt. Wie schon in der Verhandlung vor drei Wochen angedeutet, hält das Gericht das angestrebte Bürgerbegehren für unzulässig. Es ziele auf den Bruch vertraglicher Vereinbarungen, dies sei gesetzeswidrig, heißt es in der Urteilsbegründung. Die beklagte Stadt sei an den Bau- und Finanzierungsvertrag mit der Klassik-Stiftung gebunden. Verträge seien grundsätzlich einzuhalten. Die Beklagte hätte sich auch kein Kündigungsrecht vorbehalten müssen, wie die Kläger meinen. Der Sinn von Verträgen, vor allem bei Großprojekten, liege gerade darin, daß die Vertragsparteien sich binden. - Die Auffassung deckt sich mit der der Stadt, die das Bürgerbegehren vor einem Jahr ablehnte. Dagegen hatte die Gruppe um den Immobilienwirtschaftler Mario Finkbeiner geklagt. Sie wollte einen Bürgerentscheid herbeiführen, der alle durch die Stadt zu finanzierenden Leistungen für das Bauhaus-Museum sofort und dauerhaft stoppt. (wk)
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