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Ramelow will seine Kommunikation überdenken

Nachricht vom 09.Juni 2016

Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes in Weimar hat Bodo Ramelow als "Klarstellung" bezeichnet. Er müsse künftig "sehr gründlich durchdenken", welche Äußerungen er als Ministerpräsident, als Linke-Politiker und als Privatmann mache. - Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hatte gestern der Klage der rechtsextremen NPD Recht gegeben. Demnach hat der Ministerpräsident die Chancengleichheit der nicht verbotenen Partei im politischen Wettbewerb verletzt und dabei auch seine Neutralitätspflicht. Diese gelte allerdings nur für amtliche Tätigkeiten von Amtsinhabern, nicht aber bei ihrem Tätigwerden als Privatperson oder als Parteipolitiker. Im vorliegenden Fall sei das strittige Interview amtlich geworden, so die Richter, weil es zum Twitter-Account der Thüringer Staatskanzlei und zur Facebook-Seite des Freistaats Thüringen verlinkt gewesen sei. - In dem MDR-Interview vom Juni 2015 hatte Ramelow gesagt, er "appelliere an alle demokratischen Parteien, daß es keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben dürfe". Hintergrund war die geheime Abstimmung im Stadtrat von Eisenach über die Abwahl der Linke-Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Dem Antrag der drei NPD-Vertreter hatten sich 13 andere Stadträte angeschlossen. (wk)


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