Sozialticket kann es künftig auch ohne genehmigten Haushalt geben
Nachricht vom 15.Juni 2016
Entgegen bisheriger Regelung kann das Sozialticket künftig auch ohne genehmigten Haushalt ausgegeben werden. Es genüge nunmehr, die Stadt stelle glaubhaft dar, daß es ihr gelingen werde, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, hieß es jetzt im Sozialausschuß des Stadtrates. Dies habe jetzt das Landesverwaltungsamt signalisiert. Bisher hatte die Behörde darauf bestanden, daß freiwillige Leistungen erst dann gewährt werden können, wenn der städtische Haushalt beschlossen und vom Landesverwaltungsamt genehmigt ist. - Die Busmonatskarte zum halben Preis hatte der Oberbürgermeister schon in diesem Jahr bereits nach Haushaltsbeschluß ausgeben lassen, ohne die Genehmigung abzuwarten. Dies nehme er auf seine Kappe, sagte Stefan Wolf. Da war es aber bereits April. Im kommenden Jahr könnte Bedürftigen das Sozialticket nun endlich ab dem 1. Januar zur Verfügung stehen. Bei erwartbar günstiger Haushaltslage soll dazu im Herbst ein Stadtratbeschluß gefaßt werden. (wk)
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